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   BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S   

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https://dejure.org/1959,764
BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S (https://dejure.org/1959,764)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1959 - I 41/58 S (https://dejure.org/1959,764)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1959 - I 41/58 S (https://dejure.org/1959,764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verrechenbarkeit steuerfreier Zinseinnahmen und nach dem Einkommensteuergesetz abzugsfähiger Verluste

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 89, 275
  • DB 1959, 1422
  • BStBl III 1959, 366
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.1958 - I 15/57 U

    Behandlung von in den Verkehr gegeben Pfandbriefen als selbständige

    Auszug aus BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S
    Die Richtigkeit dieser Auffassung ergebe sich auch aus dem Zweck des § 3a EStG, wie er im Urteil des Bundesfinanzhofs I 15/57 U vom 28. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 115, Slg. Bd. 66 S. 297) umschrieben worden sei.

    Zutreffend weist der Bundesminister der Finanzen in seiner Stellungnahme auf den im Urteil des Senats I 15/57 U näher dargestellten Zweck der Bestimmung des § 3a EStG 1953 hin.

    Der vom Gesetzgeber gewollte Steuerverzicht (Urteil des Bundesfinanzhofs I 15/57 U) bliebe entgegen dem Zweck der Vorschrift des § 3a EStG 1953 nicht in vollem Umfang erhalten.

  • BFH, 16.01.1951 - I 46/50 U

    Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Schachteldividenden - Schachteldividende zur

    Auszug aus BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S
    Die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Bundesfinanzhofs über die Anrechnung des Sanierungsgewinns und der Schachteldividende auf abzugsfähige Verluste (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs I 46/50 U vom 16. Januar 1951, BStBl 1951 III S. 63, Slg. Bd. 55 S. 166, mit weiteren Nachweisen über die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs) ist auf den Streifall nicht anwendbar.

    In dem Urteil I 46/50 U wurde in Übereinstimmung mit dem Reichsfinanzhof ausgesprochen, daß steuerfreie Einnahmen in der Regel abzugsfähige Verluste mindern.

  • RFH, 21.06.1935 - I A 79/35
    Auszug aus BFH, 28.07.1959 - I 41/58 S
    Das Urteil des Reichsfinanzhofs I A 79/35 vom 21. Juni 1935 (RStBl 1935 S. 1048, Slg. Bd. 38 S. 75) stehe dieser Auffassung nicht entgegen, weil sich die Vergünstigung für Steuergutscheine auf mehrere Jahre habe erstrecken sollen.

    Eine Ausnahme von dieser Regel hat der Reichsfinanzhof in dem zu § 34 der Durchführungsbestimmungen zur Steuergutscheinverordnung vom 26. September 1932 (RGBl I S. 459) ergangenen Urteil I A 79/35 zugelassen.

  • BFH, 15.11.1960 - I 189/59 S

    Minderung des abzugsfähigen Verlustes durch schachtelbegünstigte Einnahmen -

    Die auf das Urteil des Reichsfinanzhofs I A 104/31 vom 29. September 1931 (RStBl 1931 S. 862) zurückgehende, vom Bundesfinanzhof im Urteil I 46/50 U vom 16. Januar 1951 (BStBl 1951 III S. 63, Slg. Bd. 55 S. 166) bestätigte Rechtsprechung, wonach steuerfreie Schachtelgewinne den in den folgenden Jahren abzugsfähigen Verlust minderten und in Verlustanrechnungsjahren von den aus den Vorjahren abzugsfähigen Verlusten abzuziehen seien, könne nach dem zur Behandlung der steuerfreien Zinsen ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 366, Slg. Bd. 69 S. 275) nicht mehr aufrechterhalten werden.

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 366, Slg. Bd. 69 S. 275), das eine Verrechnung der nach § 3 a EStG steuerfreien Zinseinnahmen mit einem abzugsfähigen Verlust ablehnte, können keine Schlußfolgerungen für die Auswirkungen von Schachteleinnahmen gezogen werden, weil dieses Urteil auf der Auffassung des Gerichts beruhte, daß Sinn und Zweck der erst durch das Gesetz zur Ergänzung des Ersten Gesetzes zur Förderung des Kapitalmarkts vom 15. Mai 1953 (BGBl 1953 I S. 190, BStBl 1953 I S. 114) eingeführten Steuerfreiheit bestimmter Zinsen einer Verrechnung mit abzugsfähigen Verlusten entgegensteht und dem vermutlichen Willen des Gesetzgebers nicht entspricht.

  • BFH, 15.07.1968 - GrS 2/67

    Verrechnung eines körperschaftsteuerfreien Sanierungsgewinns

    Dagegen haben die folgenden Urteile eine Rechtsprechung im Sinne der vorliegenden Entscheidung bereits angebahnt: Nach dem Urteil I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BFH 69, 275, BStBl III 1959, 366) sind nach § 3a EStG steuerfreie Zinseinnahmen nicht mit einem abzugsfähigen Verlust zu verrechnen.
  • BFH, 28.07.1961 - VI 25/61 U

    Steuerliche Abzugsfähigkeit von gewerblichen Verlusten bei Ausgleich durch einen

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 366, Slg. Bd. 69 S. 275), auf das sich der Bf. berufe, stehe dem nicht entgegen denn es sei zu § 3a EStG 1953 ergangen und trage dem besonderen kapitalmarktpolitischen Zweck dieser Vorschrift Rechnung.

    Die vom Bf. angeführte Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 41/58 S betrifft, wie das Finanzgericht zutreffend dargelegt hat, nur den Sonderfall des § 3a EStG; die Grundsätze dieser Entscheidung dürfen nicht verallgemeinert werden.

  • BFH, 21.10.1981 - I R 149/77

    Bei Körperschaften erhöhen die abziehbaren Spenden einen abziehbaren Verlust

    Bei weiteren, ebenfalls der Gewinnermittlung dienenden Vorschriften (§ 9 Abs. 1 KStG für steuerfreie Schachteleinnahmen; § 3a EStG und § 5 Abs. 3 Satz 3 des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft für steuerfreie Zinseinnahmen) hat der BFH ebenfalls dahin erkannt, daß die unter die genannten Vorschriften fallenden Einnahmen den abzugsfähigen Verlust nicht mindern dürfen (Urteile vom 28. Juli 1959 I 41/58 S, BFHE 69, 275, BStBl III 1959, 366, und vom 3. Juli 1963 I 276/61 S, BFHE 77, 394, BStBl III 1963, 464).
  • BFH, 02.05.1961 - I 169/58 U

    Anordnung der Bundesregierung, wonach die Abführungsverpflichtung steuerlich als

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs I 41/58 S betrifft einen anders gelagerten Fall.
  • BFH, 15.02.1979 - I R 12/76

    Krankenversicherungsunternehmen - Mindesteinkommen - Abzugsfähiger Verlust -

    Der erkennende Senat stimmt somit mit dem in "Der Betriebs-Berater" 1961 S. 279 (BB 1961, 279) veröffentlichten gemeinsamen Ländererlaß vom 24. Februar 1961 überein, der unter Berufung auf das zu § 3 a EStG ergangene BFH-Urteil vom 28. Juli 1959 I 41/58 S (BFHE 69, 275, BStBl III 1959, 366) die Auffassung vertritt, daß die Kapitalerträge i. S. des § 43 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 EStG bei der Berechnung des abziehbaren Verlustes außer Betracht bleiben und z. B. ein buchmäßig entstandener Verlust um diese Kapitalerträge zu erhöhen ist (vgl. auch Herrmann-Heuer, a. a. O., § 10 d EStG, Rdnr. 12; Labus, BB 1960, 32).
  • BFH, 03.07.1963 - I 276/61 S

    Außer-Ansatz-Bleiben von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen als sachliche

    In diesem Zusammenhang wird besonders auch auf die Ausführungen von Hoffmann in der Finanz-Rundschau 1961 S. 184 verwiesen, in denen es als außerordentlich naheliegend bezeichnet wird, die Grundsätze des Urteils I 41/58 S vom 28. Juli 1959 (BStBl 1959 III S. 366, g. Bd. 69 S. 275), in dem der Bundesfinanzhof die Verrechnung der steuerfreien Zinsen nach § 3 a EStG mit abzugsfähigen Verlusten abgelehnt hat, auch auf die Schachtelvergünstigung auszudehnen.
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